GESAMTELTERNVERTRETUNG, GESAMTELTERNVERSAMMLUNG (GEV)
Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher jeder Klassenstufe bilden zusammen die Gesamtelternvertretung.
Die Gesamtelternvertretung wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder

  1. eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher der Schule und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter,
  2. vier Mitglieder der Schulkonferenz,
  3. zwei Mitglieder des Bezirkselternausschusses,
  4. je zwei beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und der Fachkonferenzen sowie der Gesamtschülervertretung und
  5. je ein beratendes Mitglied weiterer Teilkonferenzen der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler an der Schule, sofern nicht entsprechende Teilelternkonferenzen gebildet wurden.

Die Elternsprecherin oder der Elternsprecher der Schule lädt die Gesamtelternvertretung mindestens dreimal im Schuljahr ein; einem Antrag auf Einberufung ist zu entsprechen, wenn er von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder oder von der Schulleiterin oder dem Schulleiter gestellt wird. Die Schulleiterin oder der Schulleiter lädt eine neu gebildete Elternvertretung spätestens sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr ein. Die Schulleiterin oder der Schulleiter und zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gesamtschülervertretung und der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte sollen auf Verlangen der Gesamtelternvertretung an ihren Sitzungen teilnehmen.
Sind an der Schule für einzelne organisatorische Bereiche Teilkonferenzen eingerichtet worden, kann die Gesamtelternvertretung Teilelternvertretungen bilden.
Teilelternvertretungen nehmen die Aufgaben der Gesamtelternvertretung wahr, soweit sie nur den jeweiligen organisatorischen Bereich der Schule betreffen und die Gesamtelternvertretung der Schule nichts anderes beschließt. Sie wählen zwei gleichberechtigte Sprecherinnen oder Sprecher und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und die beratenden Mitglieder für die entsprechenden Teilkonferenzen der Lehrkräfte und Teilschülervertretungen.
Die Gesamtelternvertretung vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten einer Schule. Die Gesamtelternvertretung kann Gesamtelternversammlungen einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten. Die Teilelternvertretung kann Teilelternversammlungen einberufen. Sie dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten des jeweiligen organisatorischen Bereiches der Schule.
Die Gesamtelternvertretung und die von ihr gebildeten Teilelternvertretungen können zur Behandlung einzelner Fragen und zur Ausarbeitung von Vorschlägen Ausschüsse bilden. Die Gesamtelternvertretung und die von ihr gebildeten Teilelternvertretungen entscheiden dabei im Einzelfall über die Hinzuziehung auch von solchen Erziehungsberechtigten von Schülerinnen oder Schülern der Schule, die ihnen nicht angehören.

Kosten

Die Tätigkeit in den Gremien ist ehrenamtlich. Die Geschäftskosten der Elternvertretungen trägt im Rahmen der dafür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel das Land Berlin. Ihre zweckentsprechende und sparsame Verwendung ist mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter abzustimmen.

Sitzungsprotokolle

Über die Sitzungen der Gremien werden Protokolle geführt. Das Protokoll muss mindestens Angaben enthalten über

  1. den Ort und den Tag der Sitzung,
  2. die Namen der anwesenden Mitglieder,
  3. den behandelten Gegenstand und die gestellten Anträge,
  4. die gefassten Beschlüsse und
  5. das Ergebnis von Wahlen.

Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten ist Gelegenheit zu geben, die Sitzungsprotokolle der Gremien ihrer Schule einzusehen.

Quelle: Auszug aus dem Schulgesetz für das Land Berlin.