Liebe Eltern,

alle Berliner Schulen werden ab nächstem Dienstag, 17. März 2020, im Zuge des Corona-Infektionsschutzes, bis zum Ende der bevorstehenden Osterferien geschlossen.

Die allgemeinbildenden Schulen werden eine Notbetreuung für die Kinder in den Grundstufen 1-6 übernehmen, deren Eltern zu den von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung definierten Berufsgruppen gehören.

Update:

Corona-Virus: Informationen vom Sonntag, 15. März 2020

Die Senatskanzlei hat heute die Liste mit den systemrelevanten Berufen für die Kita- und Schul-Notbetreuung für Eltern veröffentlicht.

Wer hat Anspruch auf Kita- und Schul-Notbetreuung?

Der Senat hat die Liste der anspruchsberechtigten Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung festgelegt. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat entschieden, dass es für die Notbetreuung in Kitas und Schulen eine Selbsterklärung der Eltern, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, geben soll.

In dieser Selbsterklärung bestätigen die Eltern/Sorgeberechtigten, dass sie

a) einer der definierten Berufsgruppen angehören sowie
b) keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind einrichten können.

Ein verwendbares Muster der Selbsterklärung und weitere Informationen werden an Schulaufsichten/Schulen und Kitas/Kitaträger versendet.

Information des Senats:
In Berlin werden ab dem 17. März alle Kitas und allgemeinbildenden Schulen geschlossen. Für die Kita-Kinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:

  • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
  • Justizvollzug
  • Krisenstabspersonal
  • Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
  • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
  • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

Ich bitte alle Eltern von nicht wirklich notwendigem Telefonkontakt bezüglich des Corona-Infektionsschutzes und der damit verbundenen Schulschließung abzusehen.

Mit den besten Grüßen,

M. Mager

M. Mager Allgemein

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